Zum Gesetzesinhalt

DtA-VÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 22. 8.2003 +++)

Das G wurde als Art. 1 d. G v. 15.8.2003 I 1657 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 16 Satz 1 dieses G am 22.8.2003 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR165710003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4a0fc943f3f30bd26e1e014292a74625d6f85d5dc2543948343c4f865a286a7f

XML-Quelle beim Herausgeber