DrechsHolzspielMstrV
§ 7Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Gestaltung und Fachtechnik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Gestaltung und FachtechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, gestalterische und fertigungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Aspekte in einem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Betrieb zu bearbeiten. Er soll fachliche Sachverhalte beurteilen und beschreiben. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Lösungen zu Aufgaben aus dem Bereich des Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerks unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen und Materialvorgaben erarbeiten, beurteilen und korrigieren,
- b)
- Form- und Farbenlehre unter gestalterischen Aspekten umsetzen,
- c)
- Lösungen zur Durchführung von Restaurierungs- und Reparaturarbeiten erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- d)
- Einsatz von Werk- und Hilfsstoffen bei unterschiedlichen Problemstellungen darlegen und begründen,
- e)
- Konstruktionsunterlagen, Stücklisten und Teilezeichnung erstellen,
- f)
- Probleme der Materialbe- und -verarbeitung beschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- g)
- werkstoff- und fertigungsgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen bewerten,
- h)
- Vorrichtungen zur Fertigung unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsschutzes planen,
- i)
- Verfahren der Oberflächenveredelung und des Oberflächenschutzes darstellen und bewerten;
- 2.
- Auftragsabwicklung Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, bei der Auftragsabwicklung die ablaufbezogenen Maßnahmen, die für den technischen und wirtschaftlichen Erfolg in einem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Betrieb notwendig sind, kundenorientiert einzuleiten und abzuschließen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Auftragsabwicklungsprozesse planen,
- b)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik sowie des Einsatzes von Material, Geräten und Personal bewerten, dabei Aspekte des Qualitätsmanagements darstellen,
- c)
- technische Arbeitspläne, auch unter Anwendung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen, erarbeiten, bewerten und korrigieren, Arbeitsplatzgestaltung bewerten,
- d)
- Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Betrieb wahrzunehmen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- c)
- Fertigungszeiterfassung bewerten und Zeitkalkulation erstellen,
- d)
- berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften anwenden, insbesondere die Vorschriften des Umwelt- und Artenschutzes,
- e)
- Beschaffung, Lagerung und Auswahl der Werkstoffe planen und darstellen,
- f)
- die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- g)
- Informations- und Kommunikationssysteme in Bezug auf ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten beurteilen,
- h)
- Erfordernisse der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes darstellen; Gefahren beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festlegen,
- i)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden beschreiben.
- 1.
- ein Prüfungsfach mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Prüfungsfächer jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 36 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR298500001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6c3da31d9441ff39d175a1aff66623c7bac6f32fdce634c7018496f042553805