DrechsHolzspielMstrV
§ 6Situationsaufgabe
- 1.
- Ein gedrehtes Produkt mit unverleimten Teilbereichen und einer Passung herstellen,
- 2.
- Holzreifenprodukte entwerfen und fertigen,
- 3.
- ein Blumenmotiv, ein Tiermotiv oder ein Schmuckstück anfertigen,
- 4.
- einen Schmuckstein bearbeiten oder ein Produkt aus Bernstein herstellen,
- 5.
- ein Produkt herstellen mit einer Verbindung durch Drehen längs zur Faser, durch Schnitzen oder Spanen,
- 6.
- ein Produkt des Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerks reparieren oder restaurieren,
- 7.
- ein Holzspielzeug oder eine Dekorationsfigur aus Holz oder Teile davon herstellen oder bearbeiten, einschließlich farbiger Fassung oder Dekoration.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 36 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR298500001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6c3da31d9441ff39d175a1aff66623c7bac6f32fdce634c7018496f042553805