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DelegationsAnO BEV

I.Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens

Nach Abschnitt A. I. b) der Delegationsanordnung BMVBW vom 6. Februar 2002 (BGBl. I S. 746), die zuletzt durch die Anordnung vom 10. Januar 2003 (BGBl. I S. 127) geändert worden ist, übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamtinnen und Beamten bis zur Anstellung auf die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen des Bundeseisenbahnvermögens.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR251500005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94b7f650335f2532377fdf65103b1134b5a44c13313cc1e73b6bfdde164010e9

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