DBBATZV
§ 2Deutsche-Bank-Altersteilzeitzuschlag
- 1.
- das Grundgehalt,
- 2.
- der Familienzuschlag,
- 3.
- die Amtszulagen,
- 4.
- die Stellenzulagen,
- 5.
- die Überleitungszulagen,
- 6.
- die Ausgleichszulagen, die wegen des Wegfalls oder der Verminderung der Bezüge nach den Nummern 1 bis 5 zustehen,
- 7.
- die vermögenswirksamen Leistungen,
- 8.
- das Leistungsentgelt nach § 2 der Postbankleistungsentgeltverordnung,
- 9.
- die Zulagen nach § 3 der PNU-Prämien- und ‑Zulagenverordnung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR276300020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f20f1088107538074df49de0b51c751effa1ab678d57c1cd94ace2ff26ecb4c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 2 PBLEntgVLeistungsentgelt
„… ch den Nummern 1 bis 5 zustehen, 7. die vermögenswirksamen Leistungen, 8. das Leistungsentgelt nach § 2 der Postbankleistungsentgeltverordnung, 9. die Zulagen nach § 3 der PNU-Prämien- und ‑Zulagenverordnung. § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes ist anzuwe …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 6a BBesGBesoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
„… m-Beamtenaltersteilzeitverordnung, 5. nach § 2 der Postbeamtenaltersteilzeitverordnung oder 6. nach § 2 der Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung.“