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DüngMSaatG

§ 6

Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700080949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a76def41303d334eac93cef0b2f41d61edba22445a0e1d0eb0705327bf51055

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