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DüngMSaatG

§ 7

Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 1948 an in Kraft und tritt am 1. August 1951 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700080949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a76def41303d334eac93cef0b2f41d61edba22445a0e1d0eb0705327bf51055

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