BuchbAusbV
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikation nach § 3 Nummer 1:
- 1.
- Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen,
- 2.
- Einrichten von Arbeitsplätzen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 3.
- Herstellen buchbinderischer Erzeugnisse,
- 4.
- Bewerten und Auswählen von Verarbeitungstechniken,
- 5.
- Pflegen und Warten;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:
- 1.
- zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I:
- I.1
- Unternehmerisches Handeln,
- I.2
- Kaufmännische Auftragsbearbeitung,
- I.3
- Einrahmen von Bildern und Objekten,
- I.4
- Fertigen von Behältnissen,
- I.5
- Instandsetzen von Büchern und Objekten,
- I.6
- Gestalten buchbinderischer Erzeugnisse,
- I.7
- Ausführen von Sonderausstattungen,
- I.8
- Kaschieren und Aufziehen,
- I.9
- Ausführen von Akzidenzarbeiten;
- 2.
- eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II:
- II.1
- Einzel- und Sonderfertigung,
- II.2
- Maschinelle Fertigung;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Betriebliche und kundenorientierte Kommunikation.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Sonst: Diese V ersetzt V 806-21-1-194 v. 8.12.1995 I 1610 (BuchbAusbV 1996)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR096600011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28ae4d815b3cfd64e8db23d492e856cbf49ea8c7b6f7b18859066bdc52e96bef