BSV 1994
§ 7Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
- 1.
- in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 91.200 Deutsche Mark jährlich und 7.600 Deutsche Mark monatlich,
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung 112.800 Deutsche Mark jährlich und 9.400 Deutsche Mark monatlich.
- 1.
- in der Rentenversicherung der Arbeit und der Angestellten 70.800 Deutsche Mark jährlich und 5.900 Deutsche Mark monatlich,
- 2.
- in der knappschaftlichen Rentenversicherung 87.600 Deutsche Mark jährlich und 7.300 Deutsche Mark monatlich.
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198700993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 352cf791b48632ec8d186d7b58aef0a314cf39f31659f396fca9d5c287ebfc7d