Zum Gesetzesinhalt

BSV 1994

§ 5Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1994, zur Siebten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 1994

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 1992 beträgt 46.820 Deutsche Mark.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 1994 beträgt 51.877 Deutsche Mark.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198700993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 352cf791b48632ec8d186d7b58aef0a314cf39f31659f396fca9d5c287ebfc7d

XML-Quelle beim Herausgeber