BSIMRFPrV
§ 6Prüfungsbereich „Marketing und Medien“
- 1.
- Entwickeln und Betreuen des Marketings unter Verwendung von Software- und KI-gestützten Marketinginstrumenten,
- 2.
- eigenverantwortliches Betreuen der Kanzleihomepage,
- 3.
- Entwickeln und Betreuen des Kanzleiauftritts, insbesondere in den sozialen Medien sowie
- 4.
- Betreuen von E-Mail-, Print- und Direktmarketing.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0F60A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ebf934905324e4a9013947de45ee7499e1719b3d06fd7fcd83bb5297bdd07ee6