Zum Gesetzesinhalt

BSIMRFPrV

§ 4Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen

Im Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Vorgänge in diesem Bereich eigenständig und umfassend zu bearbeiten. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Mitgestalten und Umsetzen von Kanzleiorganisation und Kanzleimanagement sowie Qualitätsmanagement,
2.
Organisieren, Optimieren und Überwachen des elektronischen Rechtsverkehrs,
3.
Anwenden von Maßnahmen zum Datenschutz, zur Datensicherung und zur Datensicherheit,
4.
Anwenden von Methoden zur Vermeidung von Organisationsverschulden,
5.
Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie
6.
Koordinieren und Umsetzen des Dokumentenmanagements sowie Organisieren und Überwachen der Aktenverwaltung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F60A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ebf934905324e4a9013947de45ee7499e1719b3d06fd7fcd83bb5297bdd07ee6

XML-Quelle beim Herausgeber