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IV.

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten

Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006410957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 166d201cffc999baf5b08004b6f1e1f99cdf3e584c01a7bbba89b3fa9e30ddb0

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