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BPräsWahlG

Zweiter Abschnitt Wahl des Bundespräsidenten

Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.7.2007 I 1326

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002300959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81b7f027765871dcfa84f5bde194614689d514e3df868c75c09684a6d54d1ac6

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