BPräsWahlG
Zweiter Abschnitt Wahl des Bundespräsidenten
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.7.2007 I 1326
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002300959
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81b7f027765871dcfa84f5bde194614689d514e3df868c75c09684a6d54d1ac6