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II.

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

Die Farbe der Amtstracht ist schwarz. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus stahlblauem Samt, für die Urkundsbeamten aus stahlblauem Wollstoff.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005969961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d4297699d6359b6847a91fda51e6a4c365c709f6f050dda99635c93a664f3cb2

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