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Art 3

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005969961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d4297699d6359b6847a91fda51e6a4c365c709f6f050dda99635c93a664f3cb2

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