BNotO
§ 78aZentrales Vorsorgeregister; Verordnungsermächtigung
- 1.
- Vorsorgevollmachten,
- 2.
- Betreuungsverfügungen,
- 3.
- Patientenverfügungen und
- 4.
- Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- 1.
- bei Vorsorgevollmachten Angaben zu
- a)
- den Vollmachtgebern,
- b)
- den Bevollmächtigten und
- c)
- dem Inhalt der Vollmachten,
- 2.
- bei Betreuungsverfügungen Angaben zu
- a)
- den Vorschlagenden und
- b)
- den Vorschlägen zur Auswahl des Betreuers,
- 3.
- bei Patientenverfügungen Angaben zu deren Erstellern,
- 4.
- bei Widersprüchen gegen eine Vertretung durch den Ehegatten Angaben zu den Widersprechenden.
- 1.
- die Einrichtung und Führung des Registers,
- 2.
- die Auskunft aus dem Register,
- 3.
- die Anmeldung, Änderung und Löschung von Registerinhalten,
- 4.
- die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung und
- 5.
- die Einzelheiten der Datensicherheit.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.7.2026 I Nr. 212
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001910937
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 686f0170a75873e99a532b8792f36729f362a8aaf38efccb56e268b8c9a7c654
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 1358 BGBGegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
„… ügungen, 3. Patientenverfügungen und 4. Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Rechtsaufsicht über die Registerbehörde. (2) In d …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
- § 7 BtOGÖffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
„… hrt. Die Behörde soll auf die Möglichkeit der Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister nach § 78a Absatz 2 der Bundesnotarordnung hinweisen, wenn sie eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung nach Satz 1 beglaubigt hat. (2) Die Urkundsperson bei …“
- § 278 FamFGPersönliche Anhörung des Betroffenen
„… deren Inhalt sowie auf die Möglichkeit ihrer Registrierung bei dem zentralen Vorsorgeregister nach § 78a Absatz 2 der Bundesnotarordnung hinzuweisen. Hat das Gericht dem Betroffenen nach § 276 einen Verfahrenspfleger bestellt, soll die persönliche Anhörung …“
- Eingangsformel VRegV
„Auf Grund des § 78a Abs. 3 der Bundesnotarordnung, der durch Artikel 2b des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 598) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesminist …“
- § 1 VRegVInhalt des Zentralen Vorsorgeregisters
„(1) Im Zentralen Vorsorgeregister können folgende Vorsorgeverfügungen nach § 78a Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung registriert werden: 1. Vorsorgevollmachten, 2. Betreuungsverfügungen, 3. Patientenverfügungen und 4. Widersprüche gegen …“