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BMVgZVersAnO

V.Übergangsvorschriften

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung

Diese Anordnung in der ergänzten Fassung findet entsprechend auf Professoren und Assistenzprofessoren Anwendung, die auf Grund von Privatdienstverträgen als Angestellte mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften an den Hochschulen der Bundeswehr Hamburg und München tätig sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012190970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c331f28d4bf91f344a32130f8653c793536fb92ae9f1000b02655e722e050ba5

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