BMVgZVersAnO
I.Festsetzungs- und Regelungsbehörden
- 1.
- die Versorgung der Beamten meines Geschäftsbereiches und ihrer Hinterbliebenen festzusetzen und zu regeln sowie Unterhaltsbeiträge nach diesem Gesetz zu bewilligen aufdas Wehrbereichsgebührnisamt III in Düsseldorffür die Beamten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles ihre Dienstbezüge von den Wehrbereichsgebührnisämtern I bis III erhalten haben,das Wehrbereichsgebührnisamt V in Stuttgartfür die Beamten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles ihre Dienstbezüge von den Wehrbereichsgebührnisämtern IV bis VI erhalten haben;
- 2.
- über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 115, 116 und 116a BBG vor Eintritt des Versorgungsfalles zu entscheiden, aufdas Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffungdas Bundeswehrverwaltungsamtdas Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehrdas Katholische Militärbischofsamtdas Bundessprachenamtdie Wehrbereichsverwaltungen I bis VIdie Hochschule der Bundeswehr Hamburgdie Hochschule der Bundeswehr Münchenfür die Beamten ihres Geschäftsbereiches.Nach Eintritt des Versorgungsfalles geht die Befugnis auf die Wehrbereichsgebührnisämter III und V entsprechend ihrer örtlichen Zuständigkeit über. Änderungen der durch die in Absatz 1 genannten Behörden getroffenen Entscheidungen können nur in deren Einvernehmen vorgenommen werden. Ist ein Einvernehmen nicht zu erzielen, so ist meine Entscheidung herbeizuführen.
- 3.
- Die Versorgungsberechtigten nach Nummer 1 können die Zuständigkeit des anderen Wehrbereichsgebührnisamtes beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz in dessen Zuständigkeitsbereich verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren gleichberechtigten Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.
Stand: Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012190970
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c331f28d4bf91f344a32130f8653c793536fb92ae9f1000b02655e722e050ba5