Zum Gesetzesinhalt

BMinWKBDGAnO

III.

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden im Sinne des § 42 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen, die ihren Ursprung im Bundesdisziplinargesetz haben, richtet sich nach den Abschnitten I und II der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 9. Juni 2009 (BGBl. I S. 1308).
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2031-4-30 v. 26.6.2009 I 2051 (BMinWiTBDGAnO 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10D0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b878f481e55bfae26e5d6d4a2cf2cca8555193643503e478782b92b5688cbf0

XML-Quelle beim Herausgeber