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BMinWKBDGAnO

V.

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26. Juni 2009 (BGBl. I S. 2051) nicht mehr anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2031-4-30 v. 26.6.2009 I 2051 (BMinWiTBDGAnO 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10D0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b878f481e55bfae26e5d6d4a2cf2cca8555193643503e478782b92b5688cbf0

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