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BMinWKBDGAnO

I.

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Die unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind:
1.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
2.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
3.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
4.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskartellamtes,
5.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und
6.
die Präsidentin oder der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2031-4-30 v. 26.6.2009 I 2051 (BMinWiTBDGAnO 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10D0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b878f481e55bfae26e5d6d4a2cf2cca8555193643503e478782b92b5688cbf0

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