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BKOrgErl 2013

IV.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für
1.
TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
2.
Telekommunikationsrecht
einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur. Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR431000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9bd33b43a8961dcd591d71e7caaf3b9a17fb9f86c15eac2403581e6be9edcf5

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