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BKOrgErl 2013

V.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für
1.
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;
2.
Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR431000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9bd33b43a8961dcd591d71e7caaf3b9a17fb9f86c15eac2403581e6be9edcf5

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