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BKOrgErl 2013

I.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Es erhalten
1.
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
2.
das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
3.
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
4.
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;
5.
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR431000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9bd33b43a8961dcd591d71e7caaf3b9a17fb9f86c15eac2403581e6be9edcf5

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