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BKOrgErl 2002

III.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Die federführende Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen, damit auch die federführende Zuständigkeit für das Gentechnikgesetz. Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit für medizinische Fragen, insbesondere das Arzneimittelwesen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR420600002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97dfbe289289882f6ddb74e950be6b1b897b246389d301260209482aa9fb03ff

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