BKOrgErl 2002
II.
Organisationserlass des Bundeskanzlers
- 1.
- Mit der Übertragung von Zuständigkeiten aus dem bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird das bisherige Bundesministerium für Gesundheit zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung umgebildet.
- 2.
- Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung folgende Zuständigkeiten übertragen:
- a)
- Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsmedizin; in Fragen der Sozialversicherung besonderer Personengruppen, insbesondere geringfügig Beschäftigter und Scheinselbständiger, ist Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herzustellen;
- b)
- Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik; Sozialhilfe (soweit nicht in Ziffer I Nr. 3 anders geregelt).
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein. - 3.
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen werden dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zugeordnet.
Stand: Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR420600002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97dfbe289289882f6ddb74e950be6b1b897b246389d301260209482aa9fb03ff