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BKOrgErl 2002

II.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

1.
Mit der Übertragung von Zuständigkeiten aus dem bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird das bisherige Bundesministerium für Gesundheit zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung umgebildet.
2.
Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung folgende Zuständigkeiten übertragen:
a)
Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsmedizin; in Fragen der Sozialversicherung besonderer Personengruppen, insbesondere geringfügig Beschäftigter und Scheinselbständiger, ist Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herzustellen;
b)
Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik; Sozialhilfe (soweit nicht in Ziffer I Nr. 3 anders geregelt).
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
3.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen werden dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zugeordnet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR420600002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97dfbe289289882f6ddb74e950be6b1b897b246389d301260209482aa9fb03ff

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