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BKOrgErl 2002

VI.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
a)
die Zuständigkeiten für die Markteinführung der erneuerbaren Energieträger und für die Energieforschung im Bereich der erneuerbaren Energieträger;
b)
die Federführung für das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und dessen Fortentwicklung unter entsprechender Anwendung der bisherigen Beteiligungsregelungen.
Die Zuständigkeit für außenwirtschaftliche Fragen bei erneuerbaren Energien (insbesondere Exportförderung) liegt weiterhin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Zuständigkeit für die "Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR420600002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97dfbe289289882f6ddb74e950be6b1b897b246389d301260209482aa9fb03ff

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