Biokraft-NachV
§ 42Register Biokraftstoffe
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
- 1.
- Daten der Zertifizierungssysteme,
- 2.
- Daten nach den §§ 26, 28 bis 30, 40 und 41 bezüglich der Zertifizierungsstellen,
- 3.
- Daten nach den §§ 20 und 24 bezüglich der Zertifikate der Schnittstellen,
- 4.
- Daten nach § 12 bezüglich der Nachhaltigkeitsnachweise nach § 9,
- 5.
- Daten der Nachhaltigkeitsnachweise nach § 14,
- 6.
- Daten der Nachhaltigkeitsnachweise nach § 15,
- 7.
- Daten der Nachhaltigkeits-Teilnachweise nach § 16,
- 8.
- Daten der Bescheinigungen zur Nachweisführung nach dieser Verordnung,
- 9.
- Daten der Berichte nach § 35 Satz 2 und § 37 Absatz 2,
- 10.
- Daten nach § 7 bezüglich der Nachweispflichtigen und
- 11.
- Daten nach § 17 zur Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen.
Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 1.6.2026 I Nr. 163
Sonst: Ersetzt V 754-22-4 v. 30.9.2009 I 3182 (Biokraft-NachV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR514300021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c598be184f09f0933055bed9ac44151b485846db0a2b613ac4512fb9ea7c25d6
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 45 BioSt-NachVDatenabgleich
„… des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorliegen, und 3. in die Daten des Registers Biokraftstoffe nach § 42 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. (2) Soweit es zum Abgleich der Daten des Registers Biostrom mit den Daten im Marktstammdatenregister nach Absatz 1 Num …“
- § 39 GWKHVÜberprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung
„… 44 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung gespeichert sind, 4. im Register Biokraftstoffe nach § 42 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung gespeichert sind, 5. der zuständigen Stelle nach § 37d Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der …“