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BinSchAufgG

§ 3cAngleichung der Wettbewerbsbedingungen

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt

Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden und dass durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.3.2023 I Nr. 82, Nr. 126;

Stand: Geändert durch Art. 14 G v. 22.12.2023 I Nr. 409

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203170956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eb6ab03c60d94b730fa18eccd3751e980da6c6f4bc607c20368201dea32c59df

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