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4. BImSchV

§ 3Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) sind Anlagen, die in Spalte d des Anhangs 1 mit dem Buchstaben E gekennzeichnet sind.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 31.5.2017 I 1440;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.11.2024 I Nr. 355

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR097310013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f0581deb464c505016eb4d48cda91e4fa6c88d6ea7a696386d9d02de841afe4

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
  • § 1 IZÜVAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

    „… auch für Indirekteinleitungen nach § 58 und § 59 des Wasserhaushaltsgesetzes, die aus Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen stammen, die entweder 1. nicht nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt worden sind, 2. nich …“

  • § 107 WHGÜbergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen

    „… ue Anforderungen festgelegt worden sind, sind diese Anforderungen von Einleitungen aus Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes in Betrieb befanden, ab dem 7. Januar 2014 zu erfülle …“

  • § 57 WHGEinleiten von Abwasser in Gewässer

    „… tlegung von Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 unverzüglich zu gewährleisten, dass für Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 die Einleitungen unter normalen Betriebsbedingungen die in den BVT-Schlussfolger …“

  • § 60 WHGAbwasseranlagen

    „… träglichkeitsprüfung besteht oder 2. in der Anlage Abwasser behandelt wird, das a) aus Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen stammt, deren Genehmigungserfordernis sich nicht nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen a …“