IZÜV
§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- 1.
- für die Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen im Sinne von Absatz 2, die zu Industrieanlagen im Sinne von Absatz 3 gehören,
- 2.
- für die Erteilung von Genehmigungen für Anlagen nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes.
- 1.
- nicht nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt worden sind,
- 2.
- nicht nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes überwacht werden oder
- 3.
- vor dem 1. März 2010 keiner Indirekteinleitergenehmigung bedurften.
- 1.
- die Zulassung der Deponie sich nicht auf die Indirekteinleitung erstreckt oder
- 2.
- es vor dem 1. März 2010 keiner Indirekteinleitergenehmigung bedurfte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2024 I Nr. 225
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101100013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1250d20bf7c25eeddd50c0cb0d7840e8b1f5d7029bfee7a3861a935da2cfda59
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 4. BImSchVAnlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
„… auch für Indirekteinleitungen nach § 58 und § 59 des Wasserhaushaltsgesetzes, die aus Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen stammen, die entweder 1. nicht nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt worden sind, 2. nich …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- Anhang 3 AbwVHerstellung von Nahrungsmitteln und Futtermitteln
„… Hefe und 15. sonstige Verfahren zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung, soweit die Anlagen unter § 1 Absatz 3 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung fallen. Dieser Anhang gilt ferner für betriebsspezifisch verunreinigtes Niederschlagswasser. (2) Dieser Anhang gilt auc …“
- § 3 AbwVAllgemeine Anforderungen
„… bstagebuches können auf vorhandene Dokumentationen Bezug nehmen. Betreiber von Anlagen im Sinne des § 1 Absatz 3 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die durch Artikel 321 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 …“