Zum Gesetzesinhalt

42. BImSchV

§ 20Inkrafttreten

Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR237900017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff2c7c29568009353c4552ff565f0f55b256017147530edcd125061bb8d70485

XML-Quelle beim Herausgeber