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42. BImSchV

Anlage 1(zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser

Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2387)

Art der AnlagePrüfwert 1Prüfwert 2Maßnahmenwert
Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. je 100 ml]
Verdunstungskühlanlagen1001 00010 000
Nassabscheider1001 00010 000
Kühltürme5005 00050 000
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR237900017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff2c7c29568009353c4552ff565f0f55b256017147530edcd125061bb8d70485

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