BHO
§ 45Sachliche und zeitliche Bindung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012840969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6da9755d2669a3959b49975adea212d9da26d55dcf916643f1f42e374301eaa2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage BwFinSVermG(zu § 5 Absatz 1) Wirtschaftsplan 2022 des „Sondervermögens Bundeswehr“
„… en aus Krediten vom Kreditmarkt 90 000 Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. 2. Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig. 3. Für Beschaffungsvorhaben, d …“
- § 5 BwFinSVermGWirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
„… übertragbar und bleiben für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus verfügbar. § 45 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung ist nicht anwendbar. (3) Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein …“
- Anlage StFGWirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der Folgen der Energiekrise
„… ist jeweils eine konkrete Darlegung der beabsichtigten Maßnahmen. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Absatz 3 BHO ist nicht anzuwenden. 3. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Mehrausgaben …“
- § 5 HG 2026Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
„… r Bereichsausnahme durch Einsparungen bei Ausgaben der Bereichsausnahme und 3. eine Einsparung nach § 45 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung bei Ausgaben der Bereichsausnahme für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme …“
- Anlage ITFG(zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
„… Titel werden auch Tilgungen geleistet. Ausgaben Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. 2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allg …“