BHO
§ 44Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012840969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6da9755d2669a3959b49975adea212d9da26d55dcf916643f1f42e374301eaa2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
- § 2 DRKGAufgaben
„… Rahmen der im Bundeshaushaltsplan jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen gemäß § 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen. (3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner d …“
- § 13 DSLBUmwGWeiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
„… dlung vom 15. Mai 1953 und des § 46 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes gebildet worden ist, nach § 44 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung als Zweckvermögen zu verwalten und nach Maßgabe der vorgenannten Gesetze und Verordnungen zu verwenden. (3) Das Bundesm …“
- § 56 DWGPrüfungen
„… t die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Deutschen Welle gemäß § 111 der Bundeshaushaltsordnung. § 44 Abs. 1 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung bleibt hiervon unberührt. (2) Der Bundesrechnungshof und die Bundesregierung werden von der Deutschen Welle über alle f …“
- Anlage ITFG(zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
„… tschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. Titelgruppe 05 Tgr. 05 Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsb …“
- § 3 SGFFGFinanzierung
„… st die Bewilligungsbehörde schriftliche Zuwendungsbescheide nach Maßgabe dieses Gesetzes sowie nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung. (2) Investitionen können aus den im laufenden Haushaltsjahr verfügbaren Haushaltsmitteln nur auf Grund von Anträgen fi …“
- § 1 SPRINDFGFörderaufgaben, Beleihung
„… et der Sprunginnovationen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts gemäß § 44 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung wahrzunehmen. (4) Die SPRIND kann darüber hinaus zur Wahrnehmung ihrer Förderaufgaben auf dem Gebiet der Sprunginnovati …“
- § 3 SPRINDFGFinanzierung
„(1) Die SPRIND darf Haushaltsmittel des Bundes verwalten. § 44 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung bleibt unberührt. (2) Die Mittel zur Förderung von Sprunginnovationen können bis zur Höhe von 30 Prozent nach Maßgabe d …“