Zum Gesetzesinhalt

BGleiG

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt G 205-2 v. 30.11.2001 I 3234 (BGleiG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 72

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR064300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c21cac88e6dadc16a0b76fdc6db2e665185e36f0a34ca40b3a6c22fd9db53be

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Ziele des Gesetzes§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Allgemeine PflichtenAbschnitt 2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern§ 5Ausnahmen von der Anwendung§ 6Arbeitsplatzausschreibung§ 7Bewerbungsgespräche§ 8Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen§ 9Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern§ 10Fortbildung, DienstreisenAbschnitt 3 Gleichstellungsplan§ 11Zweck§ 12Erstellung§ 13Inhalt§ 14Veröffentlichung und KenntnisgabeAbschnitt 4 Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit§ 15Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen§ 16Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben§ 17Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg§ 18Verbot von BenachteiligungenAbschnitt 5 Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau§ 19Wahl, Verordnungsermächtigung§ 20Bestellung§ 21Anfechtung der Wahl§ 22Vorzeitiges Ausscheiden§ 23Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung§ 24Rechtsstellung§ 25Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten§ 26Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau§ 27Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten§ 28Schutzrechte§ 29Ausstattung§ 30Zusammenarbeit und Information§ 31Verschwiegenheitspflicht§ 32Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung§ 33Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren§ 34Gerichtliches Verfahren§ 35Fragerecht§ 36Interministerieller Arbeitskreis der GleichstellungsbeauftragtenAbschnitt 6 Sonderregelungen, Statistik, Bericht und Übergangsbestimmungen§ 37Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst§ 38Statistik, Verordnungsermächtigung§ 39Bericht§ 40Übergangsbestimmung