BGleiG
§ 15Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
- 1.
- sie zusätzlich anfallen,
- 2.
- sie unabwendbar sind und
- 3.
- eine Erstattung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht möglich ist.
- 1.
- bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom regelmäßigen Dienstort sowie,
- 2.
- soweit der Dienst oder die Arbeitsleistung am regelmäßigen Dienstort zur Unterstützung der Streitkräfte bei der Bewältigung von Krisenlagen anfällt und nicht innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit liegt, bei
- a)
- Ableistung von angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit gemäß § 88 des Bundesbeamtengesetzes,
- b)
- über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehender angeordneter oder genehmigter Arbeitsleistung sowie
- c)
- Ableistung von Schichtdienst.
- 1.
- Amtshilfemaßnahmen einschließlich der Unterstützungsleistungen in Katastrophenfällen,
- 2.
- Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr,
- 3.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
- 4.
- Maßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und von Infrastruktur,
- 5.
- vorbereitende Maßnahmen der Bundeswehr für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie
- 6.
- Unterstützungsleistungen für verbündete Streitkräfte im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Sonst: Ersetzt G 205-2 v. 30.11.2001 I 3234 (BGleiG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR064300015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c21cac88e6dadc16a0b76fdc6db2e665185e36f0a34ca40b3a6c22fd9db53be