BGleiG
§ 27Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
- 1.
- personellen Angelegenheiten; dies betrifft die Vorbereitung und Entscheidung über
- a)
- die Vergabe von Ausbildungsplätzen,
- b)
- die Einstellung und die Versetzung sowie die Abordnung und Umsetzung von Beschäftigten für jeweils mehr als drei Monate,
- c)
- die Fortbildung und den beruflichen Aufstieg von Beschäftigten,
- d)
- die Abmahnung, die Einleitung und den Abschluss eines Disziplinarverfahrens einschließlich der vorläufigen Dienstenthebung,
- e)
- Kündigung sowie Aufhebungsvertrag, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand und vergleichbare Entscheidungen,
- 2.
- organisatorischen und sozialen Angelegenheiten,
- 3.
- der Abfassung von Beurteilungsrichtlinien sowie bei Besprechungen, die die einheitliche Anwendung dieser Richtlinien in der Dienststelle sicherstellen sollen,
- 4.
- Verfahren zur Besetzung von Gremien nach Maßgabe des Bundesgremienbesetzungsgesetzes, sofern keine Organisationseinheit zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Dienststelle eingerichtet ist, sowie
- 5.
- der Erstellung des Gleichstellungsplans.
Sonst: Ersetzt G 205-2 v. 30.11.2001 I 3234 (BGleiG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR064300015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c21cac88e6dadc16a0b76fdc6db2e665185e36f0a34ca40b3a6c22fd9db53be