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BFSGV

Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 10.7.2026 I Nr. 205

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR092800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c01d9eafd153b9ab2de1a6ac65f958c31e7a2e62f11037001169fce5840fcefa

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersicht§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Stand der Technik§ 4Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Produkte§ 5Anforderungen an Produktverpackungen und Anleitungen§ 6Anforderungen an Gestaltung von Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten§ 7Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Selbstbedienungsterminals§ 8Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an E-Book-Lesegeräte§ 9Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden§ 10Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden§ 11Unterstützungsdienste§ 12Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen§ 13Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Dienstleistungen§ 14Zusätzliche Anforderungen Telekommunikationsdienstleister§ 15Zusätzliche Anforderungen an Personenbeförderungsdienste§ 16Zusätzliche Anforderungen an Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste§ 17Zusätzliche Anforderungen an Bankdienstleistungen für Verbraucher§ 18Zusätzliche Anforderungen an E-Books§ 19Zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr§ 20Anwendung von funktionalen Leistungskriterien§ 21Funktionale Leistungskriterien§ 22InkrafttretenSchlussformel