BFSGV
§ 18Zusätzliche Anforderungen an E-Books
- 1.
- die synchronisierte Bereitstellung von Text- und Audioinhalten gewährleisten, sofern sie neben Text- auch Audioinhalte enthalten,
- 2.
- gewährleisten, dass die Dateien des E-Books die ordnungsgemäße Funktionsweise assistiver Technologien nicht verhindern,
- 3.
- den Zugang zu Inhalten gewährleisten,
- 4.
- die Navigation im Dateiinhalt und im Layout einschließlich dynamischer Layouts gewährleisten,
- 5.
- eine Struktur bereitstellen,
- 6.
- Flexibilität und Wahlfreiheit bei der Darstellung der Inhalte bereitstellen,
- 7.
- alternative Wiedergabearten für den Inhalt in wahrnehmbarer, verständlicher, bedienbarer und robuster Weise ermöglichen,
- 8.
- die Interoperabilität des Inhalts mit assistiven Technologien in wahrnehmbarer, verständlicher, bedienbarer und robuster Weise ermöglichen,
- 9.
- die Auffindbarkeit der Barrierefreiheitsmerkmale durch Bereitstellung von Informationen in Form von Metadaten gewährleisten und
- 10.
- nach Maßgabe der §§ 95a bis 96 des Urheberrechtsgesetzes gewährleisten, dass Barrierefreiheitsfunktionen nicht durch technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und sonstigen Schutzgegenständen blockiert werden.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 10.7.2026 I Nr. 205
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR092800022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c01d9eafd153b9ab2de1a6ac65f958c31e7a2e62f11037001169fce5840fcefa