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BFD-WahlV

§ 11Inkrafttreten

Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059200013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2dd0f5fb1c2773d370930d7c2f056c955d62095c5326b3b24c3ee7ae2da9d444

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