WerkstTerHMstrV
§ 8Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Werkstein- und Terrazzohersteller-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, auch unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen für eine ergebnisorientierte Gesprächsführung,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
- Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen an Bauwerken, insbesondere der Statik, der vorhandenen Böden oder Fassaden, erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen erkennen und
- d)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Rohstoffen, Bauteilen, Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Pläne, insbesondere Verlege- und Versetzpläne, Bewehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, Entwürfe, technische Zeichnungen, Modelle, Rezepturen, Schnittmuster und Konstruktionen unter Berücksichtigung der Anforderungen, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, auch unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten und
- e)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostenaspekte sowie gestalterische, rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte erläutern und abwägen, eine Lösung auswählen sowie die Auswahl begründen,
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen sowie Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 96 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-104 v. 21.1.1993 I 87 (BetTerMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR025000021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7df20339feb729f5c619a7b82aa0c8de331aebd283c885c424019eeb95e2c71b