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§ 6Inhalt der Prüfung im Prüfungsteil „Personalmanagement“
- 1.
- Unternehmenskultur auf- und ausbauen sowie überprüfen,
- 2.
- quantitative und qualitative Personalplanung entwickeln und bedarfsgerecht anpassen,
- 3.
- Personalmarketingkonzept planen, umsetzen und überprüfen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewinnen und auswählen,
- 4.
- Konzept zur betrieblichen Berufsausbildung auch unter Nutzung von Ausbildungskooperation entwickeln.
- 1.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen und motivieren,
- 2.
- Konflikte im Unternehmen bewältigen, betriebliche Kommunikation gestalten,
- 3.
- betriebliche Anreiz- und Entgeltsysteme gestalten,
- 4.
- Instrumente der Personalentwicklung auswählen und einsetzen, nachhaltige Personalentwicklung sowie Planung und Organisation von Weiterbildung realisieren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR051100011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f73867957fa50400a209b40afef0ba2142345c1594d80ce638ba25c42ae2dcd6