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§ 5Inhalt der Prüfung im Prüfungsteil „Unternehmensführung“
- 1.
- bestehendes Erfolgspotenzial im Unternehmen mit operativer Unternehmensplanung und -führung sichern sowie neues Erfolgspotenzial mit operativer Steuerung verfolgen,
- 2.
- vorhandene Führungs- und Organisationskonzepte und -strukturen überprüfen und strategiekonform anpassen,
- 3.
- Durchführung betrieblicher Aufträge und Projekte überwachen und steuern sowie dabei den Zusammenhang von Auftrags- und Projektorganisation und Unternehmenserfolg berücksichtigen,
- 4.
- betriebliche Abläufe erfassen, bewerten und nach der Unternehmensstrategie ausrichten,
- 5.
- organisatorische Veränderungsprozesse, insbesondere in den Betriebs- und Werkstätten, verfolgen und gestalten.
- 1.
- Jahresabschluss analysieren, Erfolgsrechnungen durchführen, Finanzkennzahlen und Führungsdaten bereitstellen und für strategische Entscheidungen nutzen,
- 2.
- Kosten- und Leistungsrechnung durchführen,
- 3.
- Betriebserfolg sichern, insbesondere mittels eines Controllingsystems,
- 4.
- Kapitalbedarf ermitteln, Finanzplan aufstellen, Liquidität planen und sichern,
- 5.
- unterschiedliche Finanzierungsarten und Methoden der Kapitalbeschaffung strategiekonform bewerten,
- 6.
- Wirtschaftlichkeitsrechnungen, insbesondere bei Investitionen, durchführen,
- 7.
- Forderungsmanagement betreiben.
- 1.
- Marketingkonzept im Rahmen einer geplanten Unternehmensstrategie entwickeln,
- 2.
- Marketingstrategie kundenorientiert umsetzen,
- 3.
- betriebliche Standorte strategiekonform beurteilen,
- 4.
- strategisch bedeutsame Verhandlungen gestalten, hierfür geeignete Techniken anwenden,
- 5.
- Notwendigkeit des Kundenmanagements aufzeigen, Kundenmanagement gestalten.
- 1.
- Unternehmenserfolg bewerten und Schwachstellen ermitteln und analysieren,
- 2.
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und analysieren,
- 3.
- betriebliches Qualitätsmanagementsystem entwickeln und optimieren,
- 4.
- Einkäufe und Lagerhaltung planen, Logistik als Wertschöpfungsprozess verstehen,
- 5.
- Wertanalysen durchführen, wertschöpfende Prozesse im Unternehmen unterscheiden und gestalten,
- 6.
- Wertschöpfungskette definieren und analysieren,
- 7.
- Methoden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Prozessen beurteilen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR051100011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f73867957fa50400a209b40afef0ba2142345c1594d80ce638ba25c42ae2dcd6