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§ 7Inhalte des Prüfungsteils „Innovationsmanagement“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellung eines Unternehmens mit betrieblicher Relevanz, dargestellt, beurteilt und mit einem Lösungsentwurf erarbeitet und präsentiert werden. Die Bezüge zur Unternehmensstrategie, die Auswirkungen auf die operative Unternehmensführung haben und einen Innovationsbedarf zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie beinhalten, sind darzustellen. Die Themenstellung ist entsprechend § 11 zu entwickeln.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR051100011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f73867957fa50400a209b40afef0ba2142345c1594d80ce638ba25c42ae2dcd6

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