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1. BesVNG

§ 2

Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, die nach diesem Gesetz unmittelbar eintretenden Änderungen in der Einreihung von Beamten in die Gruppen der Besoldungsordnungen sowie Änderungen von Amtsbezeichnungen in einer Überleitungsübersicht festzustellen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 66 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002089971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 03df3ba81c7f2476dc87232f976cb405870a20b1fe4d5b154d11c2f09b3b4432

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