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BerRehaG

§ 4Ausschließungsgründe

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1625;

Stand: zuletzt geändert durch durch Art. 5 G v. 25.2.2025 I Nr. 63

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR131400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a2be3769bfaacbaa01644fe6ac6085c94470949b2c1f2987c88ebf515671f4b

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