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BEHV

§ 19Kontoarten

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

(1) Im nationalen Emissionshandelsregister werden folgende Kontoarten geführt:
1.
Abgabekonto: Konto der zuständigen Behörde, auf dem von Verantwortlichen abgegebene Zertifikate verzeichnet werden;
2.
Compliance-Konto: Konto eines Verantwortlichen, auf dem der Besitz, die Übertragung, die Abgabe und die Löschung von Emissionszertifikaten verzeichnet wird. Es dient der Erfüllung der Abgabepflicht nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes;
3.
Handelskonto: Konto einer natürlichen oder juristischen Person oder Personengesellschaft, auf dem der Besitz, die Übertragung und die Löschung von Emissionszertifikaten verzeichnet wird;
4.
Löschungskonto: Konto der zuständigen Behörde, auf dem gelöschte Zertifikate verzeichnet werden;
5.
Nationalkonto: Konto der zuständigen Behörde, auf dem Zertifikate erzeugt und verwahrt werden;
6.
Veräußerungskonto: Konto der für die Veräußerung von Emissionszertifikaten zuständigen Stelle zur Übertragung veräußerter Zertifikate auf die Konten der Käufer.
(2) Weitere Regelungen zu den Kontoarten enthält die Anlage 1 zu dieser Verordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR302600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
  • § 25 EHV 2030Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche

    „(1) Jeder Kontoinhaber eines Compliance-Kontos im Sinne von § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Brennstoffemissionshandelsverordnung, der gleichzeitig Verantwortlicher nach § 3 Nummer 29 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ist, ist verpflichtet, …“