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BEHV

Anlage 2(zu § 21 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3038;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Name, bei natürlichen Personen zudem Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers,
2.
Registrierungsnummer des Kontoinhabers, soweit der Antragsteller im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen ist,
3.
Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Antragstellers bei natürlichen Personen,
4.
Art, Gültigkeit und Nummer des Ausweisdokuments bei natürlichen Personen,
5.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, soweit vorhanden,
6.
Geschäftszweck bei juristischen Personen oder Personengesellschaften,
7.
zuständiges Hauptzollamt, soweit vorhanden,
8.
Unternehmensnummer und Registrierkennzeichen bei dem zuständigen Hauptzollamt, soweit vorhanden, und
9.
Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen des Antragstellers.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR302600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51

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