BEHV
Anlage 2(zu § 21 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- Name, bei natürlichen Personen zudem Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers,
- 2.
- Registrierungsnummer des Kontoinhabers, soweit der Antragsteller im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen ist,
- 3.
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Antragstellers bei natürlichen Personen,
- 4.
- Art, Gültigkeit und Nummer des Ausweisdokuments bei natürlichen Personen,
- 5.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, soweit vorhanden,
- 6.
- Geschäftszweck bei juristischen Personen oder Personengesellschaften,
- 7.
- zuständiges Hauptzollamt, soweit vorhanden,
- 8.
- Unternehmensnummer und Registrierkennzeichen bei dem zuständigen Hauptzollamt, soweit vorhanden, und
- 9.
- Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen des Antragstellers.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR302600020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51